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Selbstverpflichtung der Mitgliedsorganisation des Deutschen Spendenrates e.V.

Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. ist Mitglied im Deutschen Spendenrat, der sich zum Ziel gesetzt hat, die ethischen Grundsätze im Spendenwesen in Deutschland zu wahren und zu fördern und den ordnungsgemäßen, treuhänderischen Umgang mit Spendengeldern durch freiwillige Selbstkontrolle sicherzustellen.

Selbstverpflichtung

Wir sind durch Bescheid des Finanzamtes Flensburg, Steuernummer 15 290 75483 als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt mit gültigem Freistellungsbescheid nach §§ 52 ff der Abgabenordnung.

Zur Erreichung größerer Transparenz und damit zur Gewährleistung einer erhöhten Sicherheit beim Spenden verpflichten wir uns, über die Einhaltung des geltenden Rechts hinaus zur Beachtung folgender Regeln:

  1. Wir werden keine Mitglieder- und Spendenwerbung mit Geschenken, Vergünstigungen oder dem Versprechen bzw. der Gewährung von sonstigen Vorteilen betreiben, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Satzungszweck stehen oder unverhältnismäßig teuer sind.
  2. Werbung, die gegen die guten Sitten und anständigen Gepflogenheiten verstößt, wird unterlassen.
  3. Wir verpflichten uns, allgemein zugängliche Sperrlisten und Richtlinien zum Verbraucherschutz zu beachten.
  4. Wir werden den Verkauf, die Vermietung oder den Tausch von Mitglieder- oder Spenderadressen unterlassen.
  5. Die Prüfung unserer Buchführung, unseres Jahresabschlusses und Lageberichtes, sowie unserer Einnahmen-/Ausgabenrechnung erfolgt nach Maßgabe der jeweils gültigen Richtlinien des Institutes für Wirtschaftsprüfer (IdW) e.V. 
    Der Abschlussprüfer hat die Einhaltung dieser Selbstverpflichtung, soweit sie die Rechnungslegung betrifft, entsprechend zu prüfen und über das Ergebnis der Prüfung schriftlich zu berichten. 
    Auf den Bestätigungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers/ vereidigten Buchprüfers kann verzichtet werden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung gemäß Ziff. 4 der Beitragsordnung die Summe von 250.000 € im vorangegangenen Geschäftsjahr nicht überstiegen hat.
  6. Spätestens bis zum 30.9. des Folgejahres stellen wir einen für die Öffentlichkeit bestimmten Bericht fertig, der zumindest folgende Bestandteile enthält: 
    a. gegliederte Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben mit Bestätigungsvermerk gemäß Ziff. 5 unter Berücksichtigung der Leitlinien für die Buchhaltung spendensammelnder Organisationen des Deutschen Spendenrates e.V. vom 8.6.1999. 
    b. Erläuterung von Bereichen, in denen Provisionen oder Erfolgsbeteiligungen gezahlt werden 
    c. Erläuterung der Behandlung von projektgebundenen Spenden 
    d. Hinweis darauf, ob Spenden an andere Organisationen weitergeleitet werden und ggf. in welcher Höhe. 
    e. Hinweis auf die Selbstverpflichtungserklärung des Deutschen Spendenrates e.V.
  7. Wir verpflichten uns, den Anforderungen dieser Selbstverpflichtung genügenden Bericht gegen Erstattung der Selbstkosten auf Wunsch an jedermann zu versenden.

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